ARTIKEL_ZERO (INTER_HUMAN_RIGHTS)
Intervention, Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes
Alle Menschen sind in ihrer VERSCHIEDENARTIGKEIT* gleich und darin äquivalent (gleichwertig).

Das Recht des Anderen auf sein Anderssein anzuerkennen und wertzuschätzen, bedeutet auch, man selbst sein zu dürfen. Jeder Mensch ist potentielles Opfer von Ausgrenzung. Normative Festlegungen und Ausgrenzungskriterien unterliegen der Willkür und sind stets Frage von Einfluss und Macht. Sieht man im "Anderen" und der Verschiedenartigkeit eine Chance anstatt eine Gefahr, erkennt man die DIFFERENZ als Grundbedingung allen Lebens, die selbst einfachste biologische Vorgänge und Strategien durchdringt. Durch sie werden Identitätsbildung, Austausch und Kommunikation überhaupt erst möglich. Verschiedenartigkeiten, die sich zu etwas Gemeinsamen verbinden, können koexistieren, auch ohne Unterschiede zu leugnen oder Ambivalenzen aufheben zu wollen. Selbst was uns gleich erscheint, hat das Verschiedene zur Grundlage. Gäbe es ein letztes unterschiedsloses Unteilbares, wäre jede Form von Austausch undenkbar. Die Differenz ist ein lebensstiftendes Prinzip, ihre Aufhebung bedeutet den Tod. Das macht die Verschiedenartigkeit und das Anderssein kostbar und schützenswert und legt nahe, ihnen den Status eines FUNDAMENTALEN MENSCHENRECHTS zu verleihen und dieses in den jeweiligen Verfassungen als einklagbares Grundrecht zu verankern.

ARTIKEL_ZERO ist ein Entwurf für die NEUFORMULIERUNG DER GRUNDRECHTE (Artikel 1 – 19) des derzeit geltenden Grundgesetzes. Er umfasst die Einführung des grundlegenden ARTIKELS ZEROs [Einzig- und Verschiedenartigkeit, Anderssein], sowie die daraus resultierenden, erforderlichen Transformationen nachfolgender Grundrechte. Dies bedingt ein allgemeines Nachdenken über die derzeit geltende Verfassung mit ihren zugrunde liegenden Normen und Wertigkeiten, die Provokation einer globalen gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung, verbunden mit der konkreten Aufforderung, den Artikel ZERO als fundamentales MENSCHENRECHT anzuerkennen und in modifizierter Form in die jeweiligen nationalen Verfassungen einzubringen. Als Zahl ohne Eigenwert ist die NULL / ZERO nur scheinbar NICHTS. Sie hat das Potential, jede Zahl durch ihre Anwesenheit an der richtigen Stelle zu verändern, ihren Wert zu erhöhen, bzw. auf eine höhere Ebene zu transformieren und damit ALLES möglich zu machen.

Die Abschaffung des Gleichheitsparagraphens, dessen Formulierung das Gemeinte verunklärt, steht auf dem Spiel: Kein Mensch ist gleich, auch nicht vor dem Gesetz. Er unterscheidet sich von jedem anderen, ist jedoch in dieser Unterschiedlichkeit gleich wertig zu behandeln. Auch die Menschenwürde ist de facto antastbar, wie wir täglich erleben müssen und eben genau aus diesem Grund zu schützen. Begriffe wie Rasse, historisch untrennbar mit der Wertigkeit „edlen Blutes“ verbunden, sind beispielsweise ebenso zu hinterfragen wie die willkürliche Reduzierung auf nur zwei biologische Geschlechter.

*Ein Recht auf Verschiedenheit meint keinesfalls einen falsch verstandenen Individualismus im Sinne des Verfolgens egoistischer Interessen, wie dies insbesondere innerhalb westlich kapitalistischer Systeme der Fall ist. Individualismus, der den Blick nur auf sich selbst richtet kann in Egoismus münden, Individualismus, der die eigene Besonderheit als Teil des Ganzen sieht, die Gemeinschaft stärken.

[START]___[TEXT]___[STRATEGIEN]___[ABBILDUNG | 1 | 2 ]