ARTIKEL_ZERO ist ein Entwurf für die NEUFORMULIERUNG DER GRUNDRECHTE (Artikel 1 – 19) des derzeit geltenden Grundgesetzes. Er umfasst die Einführung des grundlegenden ARTIKELS ZEROs [Einzig- und Verschiedenartigkeit, Anderssein], sowie die daraus resultierenden, erforderlichen Transformationen nachfolgender Grundrechte. Dies bedingt ein allgemeines Nachdenken über die derzeit geltende Verfassung mit ihren zugrunde liegenden Normen und Wertigkeiten, die Provokation einer globalen gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung, verbunden mit der konkreten Aufforderung, den Artikel ZERO als fundamentales MENSCHENRECHT anzuerkennen und in modifizierter Form in die jeweiligen nationalen Verfassungen einzubringen. Als Zahl ohne Eigenwert ist die NULL / ZERO nur scheinbar NICHTS. Sie hat das Potential, jede Zahl durch ihre Anwesenheit an der richtigen Stelle zu verändern, ihren Wert zu erhöhen, bzw. auf eine höhere Ebene zu transformieren und damit ALLES möglich zu machen.
Die Abschaffung des Gleichheitsparagraphens, dessen Formulierung das Gemeinte verunklärt, steht auf dem Spiel: Kein Mensch ist gleich, auch nicht vor dem Gesetz. Er unterscheidet sich von jedem anderen, ist jedoch in dieser Unterschiedlichkeit gleich wertig zu behandeln. Auch die Menschenwürde ist de facto antastbar, wie wir täglich erleben müssen und eben genau aus diesem Grund zu schützen. Begriffe wie Rasse, historisch untrennbar mit der Wertigkeit „edlen Blutes“ verbunden, sind beispielsweise ebenso zu hinterfragen wie die willkürliche Reduzierung auf nur zwei biologische Geschlechter.
*Ein Recht auf Verschiedenheit meint keinesfalls einen falsch verstandenen Individualismus im Sinne des Verfolgens egoistischer Interessen, wie dies insbesondere innerhalb westlich kapitalistischer Systeme der Fall ist. Individualismus, der den Blick nur auf sich selbst richtet kann in Egoismus münden, Individualismus, der die eigene Besonderheit als Teil des Ganzen sieht, die Gemeinschaft stärken.